Jeder sollte heute gut versichert sein. Das gilt sowohl im privaten als auch ganz besonders im gewerblichen Bereich. Hier kann die gesamte berufliche Existenz einer oder sogar mehrerer Personen vom Vorhandensein verschiedener Versicherungen abhängen.
Nicht ohne Grund sind fast alle gewerblichen Versicherungen individuell konfigurierbar und können damit auf die vorhandenen Anforderungen und Bedürfnisse des Selbstständigen zugeschnitten werden.
Wer eine Immobilie baut beziehungsweise bauen lässt, der kann etwas erzählen. Diese Plattitüde trifft sowohl im privaten Bereich zu als auch beim Bau von gewerblich genutzten Objekten.
Grundsätzlich muss die Bauwesenversicherung bereits vor Beginn der Baumaßnahmen abgeschlossen werden.
Die Betriebsgebäudeversicherung gehört zu den absoluten obligatorischen Versicherungsformen, die jeder Unternehmer unbedingt abschließen sollte.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung (kurz: BHV) hat die Aufgabe, den Unternehmer von begründeten Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen.
Die Betriebsschließungsversicherung deckt einen ähnlichen Bereich ab wie die Betriebsunterbrechungsversicherung oder auch die Praxisausfallversicherung.
Die Versicherungsgesellschaften teilen eine Betriebsunterbrechungsversicherung in Deutschland in drei verschiedene Formen auf: die kleine, die mittlere und die große Form der BU-Versicherung.
Die Abkürzung D & O steht bei dieser Versicherungsform für „Directors & Officers“. Es handelt sich hierbei um eine gewerbliche Versicherungsform, die insbesondere das Management eines Unternehmens im Bezug auf die Haftung für eventuell begangene Fehler absichert.
Der Versicherungsumfang einer Einbruchdiebstahlversicherung weist also zahlreiche Tücken und Fallstricke auf, die vor Abschluss dieser Versicherung unbedingt bedacht und eingeplant werden sollten.
Grundsätzlich kann eine Elektronikversicherung kaum in pauschaler Form abgeschlossen werden.
Eine Ertragsschadenversicherung lässt sich in der Regel weiterhin um eine Komponente ergänzen, bei der die Versicherung auch im Falle eines Diebstahls von einzelnen Tieren oder des gesamten Bestandes ihre Leistung gewährt.
Während im privaten Bereich die Feuerversicherung meist im Rahmen der Gebäude- oder Hausratversicherung mit eingeschlossen ist, muss sie bei gewerblichen Objekten in der Regel als eigenständige Versicherungsform abgeschlossen werden.
Hat der Unternehmer eine Forderungsausfallversicherung abgeschlossen, so wird diese dafür sorgen, dass zunächst ein Mahnverfahren eingeleitet wird, wenn der Kunde seine Rechnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist bezahlt hat.
Wer sich als kleiner Handwerker mit zwei Firmenfahrzeugen nun freut, mittels einer Fuhrparkversicherung ordentlich Geld einzusparen, der wird allerdings gründlich enttäuscht werden.
Im privaten Bereich kennt man die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung auch unter dem Namen „Öltankhaftpflicht“. Hier bezieht sie sich lediglich auf die Verunreinigung des Grundwassers beziehungsweise des Erdreichs durch austretendes Öl.
Die gewerbliche Rechtsschutzversicherung gehört zu den individuellsten Versicherungen im gewerblichen Bereich.
Die Glasversicherung - teilweise auch als Glasbruchversicherung bezeichnet - existiert sowohl für private als auch für gewerbliche Versicherungsnehmer.
Die Insolvenzversicherung hat zwei Aufgaben gleichzeitig: Sie schützt zum einen das betreffende Unternehmen vor Regressforderungen, die nach einer auftretenden Insolvenz angemeldet werden, andererseits dient sie auch zum Schutz der Kunden, deren Zahlung durch diese Versicherung bei Auftreten einer Insolvenz des entsprechenden Dienstleisters vollständig abgesichert ist.
Um Unternehmen in der IT-Branche durch solche Vorfälle nicht in finanzielle Bedrängnis zu bringen, wurde vor einigen Jahren eine spezielle IT-Haftpflichtversicherung entwickelt.
Ebenso wie bei der Feuerversicherung existiert eine eigenständige Leitungswasserversicherung heute nur noch im gewerblichen Bereich. Bei privaten Versicherungsnehmern ist diese im Rahmen einer Gebäude- oder Hausratversicherung mit eingeschlossen.
Wichtig ist, dass der Versicherungsvertrag zu einer Maschinenversicherung so umfassend gestaltet wird, dass er sowohl Schäden, die sich aus dem unsachgemäßen Gebrauch der Maschine ergeben, abdeckt, als auch Schäden, die an der Maschine selbst auftreten.
Ebenfalls abgesichert ist im Rahmen der Messeversicherung der komplette Messestand sowie alle Hilfsmittel und Werkzeuge, die zum Aufbau des Equipments notwendig sind.
Mitversichert sind im Rahmen der Montageversicherung übrigens auch alle zum Aufbau der Maschine notwendigen Werkzeuge sowie eventuell mitgeführte Ersatzteile und Hilfsmittel zum Transport.
Die Praxisausfallversicherung übernimmt alle entstehenden Kosten, die im Falle einer Betriebsunterbrechung entstehen.
Wie bei vielen gewerblichen Versicherungen, muss auch eine Produkthaftpflichtversicherung individuell auf die Bedürfnisse und Anforderungen des Kunden zugeschnitten werden.
Die Sturmversicherung hat an Wichtigkeit gewonnen. Bei privat genutzten Gebäuden muss sie in der Regel nicht gesondert abgeschlossen werden, sondern ist in der Gebäudeversicherung mit enthalten. Anders bei gewerblich genutzten Objekten - hier muss die Sturmversicherung meist als eigenständige Versicherung abgeschlossen werden.
Der Abschluss einer Transportversicherung ist vor allem für Unternehmen, die gewerbliche Güter befördern, wie beispielsweise Speditionen, Reedereien etc., unbedingt notwendig.
Weiterhin kann die Umwelthaftpflichtversicherung auch als passiver Rechtsschutz fungieren und dem Versicherten dabei helfen, unberechtigt gestellte Schadensersatzansprüche vor Gericht abzuwehren.
Die Versicherungsgesellschaften bieten ihren Kunden in der Regel mehrere Formen einer Veranstalterhaftpflichtversicherung an. Es kann sowohl ein Komplettschutz für alle durch das Unternehmen durchgeführten Veranstaltungen vereinbart werden, als auch der Schutz für lediglich einzelne, explizit mit dem Versicherer festzulegende Veranstaltungen.
Die Vermögensschadenversicherung wird in Deutschland auch oftmals als Berufshaftpflichtversicherung bezeichnet.
Die Schäden, welche durch eine Vertrauensschadensversicherung abgedeckt werden, sind in der Regel im Bereich der Wirtschaftskriminalität anzusiedeln. Üblicherweise sind Diebstahl, Veruntreuung, Unterschlagung, Betrug, Urkundenfälschung sowie Spionage mit in der Versicherung eingeschlossen.
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