Betriebliche Versicherungen

Betriebsgebäudeversicherung

Den Besitzern von privat genutztem oder vermietetem Wohneigentum dürfte die Wohngebäudeversicherung auf jeden Fall ein Begriff sein. Sie sorgt dafür, dass das betreffende Gebäude gegen alle Arten von Elementarschäden sowie zahlreiche andere Schadensarten abgesichert ist.

Auch im gewerblichen Bereich gibt es eine solche Versicherung, sie nennt sich Betriebsgebäudeversicherung. Die meisten Versicherer bieten dabei heute einen umfassenden Gesamtschutz an, der auch alle Elementarschäden beinhaltet. Dies können zum Beispiel Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Wasser, Frost, Blitzschlag und ähnliches sein. In der Versicherung ist nicht nur das Gebäude selbst eingeschlossen, sondern auch Gegenstände und Einrichtungen, die sich im Außenbereich befinden. Dabei könnte es sich z. B. um Werbeanlagen wie Schilder, Fahnenmasten etc. handeln.

Weiterhin sind verschiedene andere Schadensarten ebenfalls in der Versicherung enthalten, so zum Beispiel Schäden, die infolge eines Einbruchs oder durch Vandalismus entstehen. Auch Schäden durch einen Fahrzeuganprall an das Betriebsgebäude sind in der Regel mit in der Versicherung eingeschlossen.

Im Falle eines Schadens wird die Versicherung alle entstehenden Kosten für die Feststellung der Schadenshöhe sowie dessen Regulierung übernehmen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für das Einschalten von Sachverständigen, sämtliche Aufräum- und Abbruchkosten, Bergungskosten und Dekontaminierungskosten.

Auch Kosten, die durch das Entfernen von umgestürzten Bäumen auf dem Betriebsgelände entstehen, sind im Rahmen der Betriebsgebäudeversicherung mitversichert. Zusätzlich lässt sich vereinbaren, dass die Versicherung auch Mehrkosten übernimmt, welche sich durch Wiederherstellungsbeschränkungen durch Behörden ergeben, oder aber durch Preissteigerungen sowie dem Technologiefortschritt.

In begrenztem Umfang übernimmt die Betriebsgebäudeversicherung auch die Sanierung von dekontaminiertem Erdreich, allerdings ist hierbei zunächst abzustimmen, inwieweit dafür ebenfalls die Umwelthaftpflichtversicherung oder eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung zuständig sein könnte. Erst wenn dies eindeutig geklärt ist, kann der Schaden reguliert werden.

Die Betriebsgebäudeversicherung gehört zu den absoluten obligatorischen Versicherungsformen, die jeder Unternehmer unbedingt abschließen sollte. Andernfalls kann bei einem auftretenden Schaden die gesamte Existenz des Unternehmens auf dem Spiel stehen.


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