Für alle Schäden, die durch Waren und Produkte eines Unternehmens entstehen, die dieses produziert und verkauft, ist in der Regel eine Produkthaftpflichtversicherung zuständig. Anders sieht es allerdings aus, wenn eine vom Unternehmen produzierte Maschine noch gar nicht in Betrieb ist, sondern durch den Hersteller selbst beim Kunden montiert und in Betrieb genommen wird.
Im Rahmen einer solchen Montagetätigkeit kann es leicht zu Schäden kommen, die mitunter verheerende Auswirkungen haben können. Dabei kann es sich sowohl um Schäden handeln, die an der Maschine selbst entstehen (zum Beispiel durch unsachgemäßen Aufbau oder Fehler bei der Inbetriebnahme) als auch um Schäden, die durch eine verspätete Fertigstellung der entsprechenden Maschine verursacht werden. Kann der Maschinenhersteller beispielsweise die Inbetriebnahme der Maschine nicht zum vereinbarten Zeitpunkt gewährleisten, können dem Kunden dadurch Verdienstausfälle in teils beträchtlicher Höhe entstehen. Diese wird er im Rahmen einer Regressforderung vom Maschinenhersteller oder von der Montagefirma einfordern. Auch vor solchen finanziellen Belastungen schützt eine Montageversicherung.
Mitversichert sind im Rahmen der Montageversicherung übrigens auch alle zum Aufbau der Maschine notwendigen Werkzeuge sowie eventuell mitgeführte Ersatzteile und Hilfsmittel zum Transport. Dagegen sind Betriebsstoffe, Unterlagen zur Maschine sowie alle Produktionsmittel in der Regel nicht in einer Montageversicherung eingeschlossen. Der Versicherungsschutz gilt übrigens auch, wenn im Rahmen der Montage Teile der Maschine oder das zum Aufbau benötigten Werkzeugs gestohlen oder unterschlagen werden.
Weitere beziehungsweise individuelle Versicherungsbedingungen können meist direkt mit der betreffenden Versicherungsgesellschaft ausgehandelt werden. So ist es auch hier ratsam, den gewünschten Umfang der Versicherung individuell auf die gegebenen Anforderungen abzustimmen und entsprechend anzupassen. Dies ist zum Beispiel bei der Montage von Maschinen im Ausland oft explizit notwendig, da einige Versicherer diesen Fall in ihren Bedingungen ausschließen. Auch der Transport der Maschine zum Montageort ist nicht in jeder Montageversicherung enthalten, er kann aber meist zusätzlich nach Absprache mit dem Versicherer im Vertrag berücksichtigt werden.
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