Betriebliche Versicherungen

Elektronikversicherung

Heutzutage kommen in nahezu jedem modernen Unternehmen umfangreiche elektronische Geräte und Maschinen zum Einsatz. Nun könnte man meinen, dass diese Geräte bereits im Rahmen einer gewerblichen Inventarversicherung abgesichert sind. Das stimmt auch, jedoch zahlt diese Versicherung in der Regel ihre Leistung nur bis zu einer gewissen Wertgrenze aus. Liegt der Wert der Unternehmensausstattung darüber, entsteht eine Kostenlücke, die durch den Abschluss einer speziellen Elektronikversicherung geschlossen werden kann.

Empfehlenswert ist eine solche Versicherung also insbesondere für Unternehmen, die entweder teure elektronische Geräte herstellen oder mit diesen arbeiten. Aus diesem Grund kommt eine Elektronikversicherung beispielsweise auch für Veranstalter von Konzerten und anderen Events in Frage, da diese zumeist hochwertige Lichttechnik, Musikanlagen und ähnliches einsetzen. Bei solchen Unternehmen kommt gar eine Inventarversicherung überhaupt nicht in Frage, da diese in der Regel nur Geräte und Maschinen versichert, die sich an einem Ort befinden beziehungsweise dort benutzt werden.

Verwendet ein solcher Veranstalter dagegen weniger hochwertige Geräte, so sind diese meist im Rahmen einer Veranstalterhaftpflichtversicherung mitversichert. Hier gilt es jedoch, sich vor Einsatz des entsprechenden Materials über die Wertgrenzen der im Rahmen der Veranstalterhaftpflichtversicherung mitversicherten Geräte zu informieren. Nur so lässt sich vermeiden, dass die Versicherung im Ernstfall nur einen Teil der Schadens ersetzt und der Unternehmer auf dem Rest sitzen bleibt.

Grundsätzlich kann eine Elektronikversicherung kaum in pauschaler Form abgeschlossen werden. Es muss also zunächst der genaue Wert aller zu versichernden Gegenstände ermittelt werden, bevor ein individueller Versicherungsvertrag aufgesetzt werden kann. Ist bereits eine Inventarversicherung vorhanden, kann diese oftmals um eine weitere Elektronik-Police aufgestockt werden. Diese deckt dann die Lücke zwischen dem tatsächlichen Wert der elektronischen Geräte und der Obergrenze zur Regulierung von Schäden im Rahmen der Inventarversicherung.


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