Die Abkürzung D & O steht bei dieser Versicherungsform für „Directors & Officers“. Es handelt sich hierbei um eine gewerbliche Versicherungsform, die insbesondere das Management eines Unternehmens im Bezug auf die Haftung für eventuell begangene Fehler absichert.
Diese Versicherungsform wurde vor einigen Jahren notwendig, seitdem sich die gesetzlichen Bedingungen bezüglich der Haftung von Managern, Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsratsmitgliedern in Deutschland grundlegend geändert haben. Heute haften diese Berufsgruppen bei einem Managementfehler, infolge dessen ein Vermögensschaden entsteht, in der Regel mit ihrem gesamten Privatvermögen. Um diese Personen vor einem solchen finanziellen Risiko abzusichern, wurde die D & O Versicherung entwickelt.
Sie kann für Mitarbeiter von Unternehmen unterschiedlichster Rechtsformen, das heißt, sowohl Kapital- als auch Personengesellschaften, abgeschlossen werden. Zielgruppe sind dabei alle Mitglieder des Vorstandes beziehungsweise der Geschäftsführung, des Beirates, des Aufsichtsrates sowie einzeln zu benennende, leitende Angestellter.
Wichtig zu wissen ist, dass die D & O Versicherung nicht nur Ansprüche absichert, die von außen, das heißt von Seiten Dritter an die versicherte Person im Rahmen eines Managementfehlers gestellt werden, sondern auch solche, die aus dem Unternehmen selbst kommen. Dies könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Hauptversammlung entsprechende Maßnahmen veranlasst.
Integriert in der D & O Versicherung ist eine so genannte passive Rechtsschutzversicherung. Passiv deshalb, weil diese nur dann zum Einsatz kommt, wenn Ansprüche abgewehrt werden sollen, die im Verdacht stehen, unberechtigt zu sein. In diesem Fall übernimmt die Versicherung sämtliche anfallenden Kosten für Anwälte, Gutachter, Zeugen und den eigentlichen Gerichtsprozess.
Im Vertrag zur D & O Versicherung wird üblicherweise eine Gesamtversicherungssumme festgelegt, bis zu der die Versicherung Schadensfälle komplett reguliert. Teilweise werden auch für die D & O Versicherung und den darin enthaltenen passiven Rechtsschutz gesonderte Versicherungssummen festgelegt. Dadurch kann erreicht werden, dass, wenn im Rahmen einer Schadensersatzforderung ein Prozess verloren geht, trotzdem noch genügend Kapital aus der Versicherung übrig bleibt, um die Schadensersatzleistung abzugelten.
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