In Betrieben, die Lebensmittel verarbeiten - insbesondere solche, die Tiere schlachten und verarbeiten - ist das Risiko sehr hoch, dass es durch versäumte Hygienemaßnahmen oder auch durch äußerer Einflüsse zum Ausbruch von Tierseuchen und/oder Tierkrankheiten kommt. In diesem Fall steht meist innerhalb kürzester Zeit die wirtschaftliche Existenz des Betriebes vor dem Aus.
Zwar gibt es die Betriebsschließungsversicherung, die dafür sorgen kann, dass die notwendigen Maßnahmen finanziert werden, welche zur Weiterführung beziehungsweise zur Neueröffnung des Betriebes notwendig sind, diese ersetzt jedoch nicht den Wert der Tiere, die aufgrund einer Seuche oder Krankheit getötet werden müssen.
Um diese gefährliche Deckungslücke zu schließen, gibt es die Ertragschadenversicherung. Sie dient insbesondere zur Absicherung des kompletten Tierbestands und führt dann ihre Leistungen aus, wenn innerhalb dieses Tierbestands eine Seuche oder Krankheit nachgewiesen wurde. Dabei kann es sich z. B. um Maul- und Klauenseuche, Geflügelpest, Schweinepest BSE und vieles mehr handeln. Weiterhin kommt die Versicherung auch für Fälle auf, in denen einzelne Tiere oder ein gesamter Tierbestand durch einen Unfall getötet wurden. Dies könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn Klima- beziehungsweise Lüftungsanlagen ausfallen oder Futtermittel vergiftet sind.
Eine Ertragsschadenversicherung lässt sich in der Regel weiterhin um eine Komponente ergänzen, bei der die Versicherung auch im Falle eines Diebstahls von einzelnen Tieren oder des gesamten Bestandes ihre Leistung gewährt.
Die Versicherung kommt sowohl für die Entsorgung beziehungsweise Vernichtung der getöteten Tiere sowie der aus ihnen erzeugten Produkte auf als auch für die Wiederbeschaffung von neuen Tieren. Zusätzlich werden auch die Kosten für die Entsorgung von kontaminierten Stoffen wie beispielsweise Gülle, Mist etc. übernommen. In begrenztem Umfang werden auch Schutzmaßnahmen gegen das erneute Ausbrechen von Seuchen und Krankheiten durch die Versicherung finanziert. Hinzu kommen können außerdem Entschädigungen für den Ausfall von Verkaufserlösen. Meist wird die Versicherungsleistung für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten gewährt.
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