Im Zuge wesentlich verschärfter Auflagen im Bereich des Umweltschutzes kann es heute leicht passieren, dass ein Unternehmen durch unglückliche Umstände eine Verunreinigung des Grundwassers oder eines stehenden Gewässer verursacht. In diesem Fall können horrende Kosten entstehen, die das Unternehmen unter Umständen in den wirtschaftlichen Ruin treiben können.
Im privaten Bereich kennt man die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung auch unter dem Namen „Öltankhaftpflicht“. Hier bezieht sie sich lediglich auf die Verunreinigung des Grundwassers beziehungsweise des Erdreichs durch austretendes Öl. Im gewerblichen Bereich umfasst eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung allerdings in der Regel ein wesentlich größeres Repertoire an Schadensfällen. Der Versicherungsvertrag sollte Möglichkeit so gestaltet werden, dass alle im Betrieb verwendeten Stoffe, die unter Umständen einen Umweltschäden verursachen können, durch die Versicherung abgedeckt sind.
Kommt es nun zu einem Schadensfall, bei dem die Umwelt beziehungsweise ein Gewässer nachhaltigen Schaden erfährt, wird die Versicherung einspringen und diesen Schaden regulieren. Voraussetzung dafür ist aber, dass das betreffende Unternehmen eine gewisse Sorgfaltspflicht hat walten lassen und außerdem die geforderten Sicherheitsauflagen erfüllt hat. Sind diese Voraussetzungen gegeben, wird die Versicherung alle Maßnahmen finanzieren, die zur Wiederherstellung der vor dem Schadensfall gegebenen Situation notwendig sind.
Auch bei der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung handelt es sich um eine gewerbliche Versicherungsform, die in der Regel nicht als pauschale Versicherung abgeschlossen werden kann. Grund dafür sind die sehr unterschiedlichen Voraussetzungen, welche in den verschiedenen Unternehmen gegeben sind. Arbeitet ein Betrieb beispielsweise tagtäglich mit umweltgefährdenden Stoffen, so ist das Risiko für die Versicherung viel höher, dass einmal ein Schaden verursacht wird. Dementsprechend werden die Beiträge für dieses Unternehmen auch wesentlich höher liegen, als bei einem Betrieb, der ausschließlich mit umweltverträglichen Stoffen arbeitet. Wichtig ist außerdem, dass nicht nur die Maßnahmen zur Schadensbeseitigung an der Umwelt von der Versicherung finanziert werden, sondern auch die entsprechenden Reparaturen am Unternehmenseigentum beziehungsweise am Inventar.
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