Betriebliche Versicherungen

Betriebsschließungsversicherung

Die Betriebsschließungsversicherung deckt einen ähnlichen Bereich ab wie die Betriebsunterbrechungsversicherung oder auch die Praxisausfallversicherung. Trotzdem stellt diese noch einmal eine ganz besondere Form einer solchen Versicherung dar, da sie sich ausschließlich auf Unternehmen bezieht, denen eine Betriebsschließung aufgrund von Seuchengefahr drohen kann.

Davon sind in der Regel alle Betriebe betroffen, die Lebensmittel entweder selbst produzieren, oder aber weiterverarbeiten. Solche Unternehmen unterliegen durchweg regelmäßigen Kontrollen, in denen insbesondere die Einhaltung der gesetzlich geforderten Hygienevorschriften und -standards geprüft wird. Besteht nun ein Anlass zur Beanstandung, so kann die betreffende Behörde entscheiden, ob der Betrieb lediglich zur Nachbesserung angehalten wird und dabei die Produktion aufrechterhalten kann, oder ob er für eine von der Behörde festzulegende Zeit komplett schließen muss.

Tritt letzterer Fall ein, wird die Betriebsschließungsversicherung einspringen und alle Schäden regulieren, die durch die Schließung des Betriebes von behördlicher Seite entstehen. Dazu gehören beispielsweise Desinfektionsmaßnahmen, Umbaumaßnahmen, Vernichtung von Waren und ähnliches. Darüber hinaus zahlt die Versicherung auch die Lohnkosten für die im Betrieb beschäftigten Personen für die Dauer der Betriebsschließung weiter.

Bei vielen Versicherern sind diese Leistungen allerdings auf eine bestimmte Anzahl von Schließungstagen begrenzt, zum Beispiel 21 Tage oder einen Monat. Auch wenn höhere Kosten aufgewendet werden müssen, um die behördlich geforderten Maßnahmen zu ergreifen, den Betrieb dabei aber nicht zu schließen, so kommt die Versicherung für diese Mehrkosten ebenfalls auf.

Allerdings kommt eine Betriebsschließungsversicherung nicht für Kosten auf, die durch Sachen verursacht werden, welche sich nicht im Besitz des Versicherten Unternehmens befinden beziehungsweise schon bei der Anlieferung nachweislich verseucht waren. Weiterhin sind keine Schäden versichert, die durch Elementarereignisse wie Hochwasser, Feuer oder ähnliches entstehen.

Bei Schlachtbetrieben ist zu beachten, dass die Betriebsschließungsversicherung keine Leistungen gewährt, wenn Schlachttiere nach einer staatlichen Kontrolle beziehungsweise Fleischbeschau als untauglich für die Weiterverarbeitung eingestuft wurden. Das gilt sowohl für Betriebe, die selbst schlachten als auch für weiterverarbeitende Unternehmen, die Schlachttiere beispielsweise aus dem Ausland beziehen.


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