Betriebliche Versicherungen

Messeversicherung

Für viele Unternehmer gehörenden Messen zu den wichtigsten Umsatz- und Kundenbringern. Aus diesem Grund sind sie mehrmals pro Jahr auf geeigneten Messen vertreten. Dabei kann es sich sowohl um Endverbrauchermessen als auch um Messen für den gewerblichen Bereich handeln.

Im Rahmen solcher Veranstaltungen treten besonders erhöhte Risiken auf. Zum einen handelt es sich bei den Produkten, die auf Messen ausgestellt werden, sehr oft um wertvolle Prototypen, andererseits gibt es im Rahmen des Transports, des Be- und Entladens und so weiter zahlreiche Risiken, durch die die Ware beschädigt oder gar ganz zerstört werden kann.

Eine Messeversicherung wurde speziell dafür konzipiert, diese Risiken abzudecken. Dabei beginnt der Versicherungsschutz schon dann, wenn die entsprechenden Ausstellungsstücke das Firmengelände verlassen und endet erst, wenn diese wieder im Unternehmen angekommen sind.

Welche Schadensarten deckt eine Messeversicherung genau ab?

Wie bei allen gewerblichen Versicherungen empfiehlt es sich auch hier, die Versicherungsbedingungen individuell mit dem Versicherer auszuhandeln und im entsprechenden Vertrag festzulegen. Grundsätzlich besteht der Versicherungsschutz bei einer Messeversicherung aber sowohl bei Elementarschäden, die z. B. durch Sturm, Wasser, Erdbeben oder Feuer verursacht werden, als auch bei Diebstahl oder Unterschlagung der Produkte.

Ebenfalls abgesichert ist im Rahmen der Messeversicherung der komplette Messestand sowie alle Hilfsmittel und Werkzeuge, die zum Aufbau des Equipments notwendig sind.

Wie üblich bei gewerblichen Versicherungen bieten die Gesellschaften hier ebenfalls verschiedene Formen einer Messeversicherung für ihre Kunden an. Es kann vereinbart werden, dass die Messeversicherung für die gesamten Messebesuche des Unternehmens in einem Jahr gültig ist. Weiterhin ist es möglich, auch einzelne Messebesuche zu versichern. Dies kommt zum Beispiel für Unternehmen in Frage, die nicht regelmäßig Messen besuchen und daher lediglich einen Einmalschutz erlangen möchten. Die Versicherungssumme wird dabei zumeist anhand des addierten Wertes aller Messegegenstände und Hilfsmittel festgelegt. An ihr bemessen sich dann auch die Beitragshöhen.


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