Betriebliche Versicherungen

Einbruchdiebstahlversicherung

Bei privat genutztem Eigentum ist die Einbruchdiebstahlversicherung in der Regel innerhalb einer Gebäudeversicherung oder auch in einer Hausratversicherung bereits enthalten.

Im gewerblichen Bereich kann dies jedoch etwas anders aussehen. Vielfach muss hier eine Einbruchdiebstahlversicherung als eigenständige Versicherungsform abgeschlossen werden, da der Umfang einer bereits vorhandenen Betriebsgebäude- oder Inventarversicherung nicht ausreicht, um auch diese Schäden abzudecken.

Doch wann liegt überhaupt ein Einbruchdiebstahl vor?

Man spricht von einem Einbruchdiebstahl, wenn ein Unbefugter unter Überwindung erschwerender Hindernisse, welche nicht zum Eintritt bestimmt sind, in das Unternehmensgebäude einsteigt und anschließend dort Gegenstände entwendet. Dabei müssen nicht zwangsläufig Fenster oder Türen aufgebrochen werden, auch der unberechtigten Zugang zum Unternehmensgebäude mittels widerrechtlich nachgefertigter Schlüssel oder ähnliches wird als Einbruchdiebstahl gewertet.

Weiterhin kann ein Einbruchdiebstahl auch dann vorliegen, wenn der Täter zwar freien Zugang zum Betriebsgebäude hat, aber ein dort befindliches, fest verschlossenes Behältnis gewaltsam öffnet, um sich zum Inhalt Zugang zu verschaffen. Dies könne beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein Tresor oder eine Kasse aufgebrochen wird.

Nicht eingeschlossen in eine Einbruchdiebstahlversicherung sind in der Regel Fälle, bei denen ein Mitarbeiter des versicherten Unternehmens sich rechtlich oder widerrechtlich Zugang zum Betriebsgebäude beschafft und dort Waren entwendet. Wer einen solchen Fall ebenfalls absichern möchte, sollte eine zusätzliche Vertrauensschadensversicherung abschließen.

Weiterhin sind auch Schäden, die durch Vandalismus entstehen, in der Regel nicht durch eine Einbruchdiebstahlversicherung abgesichert. Und auch für Schäden, die nachweislich nicht infolge eines Einbruchdiebstahls entstanden sind, haftet dieser Versicherung in den meisten Fällen nicht. Dies könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn nicht ins Betriebsgebäude selbst eingebrochen wird, sondern lediglich Gegenstände vom Firmengelände entwendet werden.

Der Versicherungsumfang einer Einbruchdiebstahlversicherung weist also zahlreiche Tücken und Fallstricke auf, die vor Abschluss dieser Versicherung unbedingt bedacht und eingeplant werden sollten. Nur in der Kombination mit anderen, ergänzenden Versicherungsformen lässt sich so ein wirklich umfassender Versicherungsschutz erzielen.


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