Betriebliche Versicherungen

Betriebshaftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflichtversicherung (kurz: BHV) hat die Aufgabe, den Unternehmer von begründeten Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen. Sollten sich die Ansprüche als nicht begründet erweisen, übernimmt die Versicherung die Aufgabe des Rechtsschutzes und bemüht sich darum, die betreffenden Ansprüche abzuweisen. Sie gilt daher auch als so genannte passive Rechtsschutzversicherung. Die Versicherung übernimmt dabei auch alle Kosten für das Hinzuziehen von Gutachtern, Sachverständigen und Zeugen.

Versichert werden dabei ausschließlich die Ansprüche Dritter, das heißt, der Versicherungsnehmer selbst kann keine Leistungen aus dieser Versicherungsform beziehen. Der Versicherungsschutz schießt in der Regel alle Personen ein, die in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherten tätig sind. Ansprüche, die zwischen den Mitarbeitern des versicherten Unternehmens entstehen beziehungsweise geltend gemacht werden, sind nicht im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung versichert.

Wichtig zu wissen ist, dass ausschließlich die Risiken, Eigenschaften und Rechtsverhältnisse vom Versicherer übernommen werden, die der Versicherte beim Abschluss des Versicherungsvertrages explizit in diesem festlegt. Aus diesem Grund muss eine Betriebshaftpflichtversicherung stets individuell mit dem Versicherer ausgehandelt und vertraglich festgelegt werden.

Allerdings gibt es hierbei eine besondere Regelung: Sämtliche Risiken, die während der Versicherungsdauer neu hinzukommen, sind zunächst im Rahmen einer Vorsorgeversicherung vorläufig abgedeckt. Dies gilt allerdings nur bis zu einer gewissen Frist, ab der auch neue Risiken schließlich in den Versicherungsvertrag übernommen werden müssen.

Für Unternehmen, die mit Subunternehmern beziehungsweise nicht fest angestellten Vertretungen arbeiten, gilt: Die Versicherung bezieht sich ausschließlich auf die im Unternehmen fest angestellten Mitarbeiter. Somit ergibt sich, dass die genannten Gruppen nicht in der Versicherung eingeschlossen sind unter daher eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung abschließen sollten.

Aufgrund der vielfachen Risiken im gewerblichen Bereich ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung heute für jeden Unternehmer unerlässlich. Wichtig ist jedoch, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen und die Versicherungsleistungen den jeweiligen Anforderungen genau anzupassen. Nur so lässt sich ein umfassender Versicherungsschutz erreichen.


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