Betriebliche Versicherungen

Produkthaftpflichtversicherung

Bei vielen Haftpflichtversicherungen ist automatisch auch eine so genannte konventionelle Produkthaftpflichtversicherung enthalten. Diese deckt alle Risiken ab, die durch das Produkt selbst entstehen können. Die Versicherung zahlt dabei sowohl Personen- als auch Sachschäden.

Vielen Unternehmen geht diese, in der Betriebshaftpflichtversicherung enthaltende Produkthaftpflicht allerdings nicht weit genug. Es könnten zum Beispiel Deckungslücken entstehen, wenn durch Fehler des Produkts dem Kunden Vermögensschäden entstehen. Dies könne beispielsweise der Fall sein, wenn ein Unternehmer Halbzeuge herstellt, die der Kunde anschließend weiterverarbeitet. Ist ein solches Halbzeug fehlerhaft, entgehen dem Kunden damit Einnahmen und es entsteht ein Vermögensschaden.

Zur Behebung solcher Schäden und zur Absicherung der entsprechenden Risiken wurde die Produkthaftpflichtversicherung entwickelt. Sie deckt auch alle Schäden ab, die in der Zeit nach der Herstellung beziehungsweise Auslieferung des Produktes entstehen, während die in der Betriebshaftpflichtversicherung enthaltende Produkthaftpflicht nur Schäden abdeckt, die unmittelbar während der Produktion entstehen.

Wie bei vielen gewerblichen Versicherungen, muss auch eine Produkthaftpflichtversicherung individuell auf die Bedürfnisse und Anforderungen des Kunden zugeschnitten werden. So besteht diese meist aus mehreren Bausteinen, die optional zu einem Basisschutz abgeschlossen werden können.

Die Grundabsicherung der Produkthaftpflicht deckt dabei meist nur Schäden ab, welche direkt durch die Verwendung der Produkte beim Abnehmer entstehen. Zusätzlich springt sie auch dann ein, wenn falsche oder fehlerhafte Produkte geliefert werden beziehungsweise ein Produkt die vom Hersteller zugesicherten Eigenschaften nicht aufweist.

Optional können dann verschiedene Zusatzbausteine in die Versicherung aufgenommen werden, die z. B. auch Schäden umfassen, die entstehen, wenn der Kunde das Produkt des Herstellers selbst weiterverarbeitet beziehungsweise mit anderen Produkten vermischt, so dass daraus ein weiteres fehlerhaftes Produkt entsteht. Ein solcher Schaden könnte beispielsweise dann entstehen, wenn ein Hersteller fehlerhafte Baustoffe liefert und das Endprodukt - in der Regel eine Immobilie - dadurch Fehler aufweist.

Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, vielmehr können mit nahezu jeder Versicherungsgesellschaft im Rahmen einer Produkthaftpflicht individuelle Deckungsmaßnahmen vereinbart werden.


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