Betriebliche Versicherungen

Maschinenversicherung

Ebenso wie bei der Elektronikversicherung handelt es sich bei der Maschinenversicherung um eine spezielle Absicherungsmaßnahmen für einzelne Posten im Unternehmen. Auch Maschinen sind in der Regel in einer gewerblichen Inventarversicherung mit eingeschlossen, allerdings nur bis zu einem gewissen Wert. Da heutzutage in vielen Unternehmen High Tech-Maschinen mit einem Wert von teilweise mehreren Millionen Euro zum Einsatz kommen, kann die übliche Inventarversicherung solcher Werte nicht komplett abdecken.

Aus diesem Grund wurde eine spezielle Maschinenversicherung entwickelt, mit der sich entweder einzelne, explizit im Versicherungsvertrag festzulegende Maschinen versichern lassen, oder auch der gesamte Maschinenbestand eines Unternehmens. Im Gegensatz zur Inventarversicherung ist es dabei völlig unerheblich, ob es sich um ortsgebundene oder bewegliche Maschinen handelt. So empfiehlt sich der Abschluss einer Maschinenversicherung zum Beispiel für Bauunternehmen, die ihre beweglichen Maschinen regelmäßig außerhalb des Unternehmens einsetzen. Nun könnte man meinen, dass Bagger, Radlader und ähnliches sowieso schon als Fahrzeuge versichert sind. Dem ist aber nicht so. Solche Geräte werden gemeinhin als Maschinen und nicht als Fahrzeuge deklariert und benötigen daher eine spezielle Maschinenversicherung.

Weiterhin kommt eine solche Versicherung für Unternehmen in Frage, die selbst Maschinen herstellen und diese im Unternehmen lagern sowie zum Kunden beziehungsweise Händler transportieren. Auch dabei kann es durchaus zu Schadensfällen kommen, die eine Maschinenversicherung abdecken kann.

Nicht notwendig ist dagegen der Abschluss einer Maschinenversicherung, um sich vor eventuellen Schadenersatzforderungen von Kunden zu schützen, an die das betreffende Unternehmen seine Maschinen verkauft hat. Zu diesem Zweck gibt es bereits eine spezielle Versicherungsform - die Produkthaftpflichtversicherung.

Wichtig ist, dass der Versicherungsvertrag zu einer Maschinenversicherung so umfassend gestaltet wird, dass er sowohl Schäden, die sich aus dem unsachgemäßen Gebrauch der Maschine ergeben, abdeckt, als auch Schäden, die an der Maschine selbst auftreten. Erster Fall könnte z. B. dann gegeben sein, wenn ein Bauarbeiter mit dem unternehmenseigenen Bagger ein Fahrzeug beschädigt. Zweiter Fall tritt ein, wenn der Bagger durch unsachgemäße Bedienung beispielsweise einen Motorschaden erleidet.


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