Wer eine Immobilie baut beziehungsweise bauen lässt, der kann etwas erzählen. Diese Plattitüde trifft sowohl im privaten Bereich zu als auch beim Bau von gewerblich genutzten Objekten.
In den letzten Jahren haben sich die Fälle gehäuft, bei denen Bauunternehmen bereits während der Bauphase einer Immobilie in Konkurs gegangen beziehungsweise insolvent geworden sind. Falls der Bauherr in diesem Fall schon den kompletten Preis für die Immobilie oder auch nur einen großen Teil bezahlt hat, ergeben sich daraus in der Regel große Probleme. Das gezahlte Geld aus der Insolvenzmasse zurückzuerhalten, gestaltet sich oft sehr schwierig, so dass dadurch die gesamte Fertigstellung des Bauvorhabens in vielen Fällen gefährdet ist.
Hinzu kommt, dass sich die Mängel an neugebauten Objekten in letzter Zeit deutlich häufen, so dass oftmals teure Nachbesserungsarbeiten notwendig werden, die der Bauherr dann erst mühsam - oft auf dem rechtlichen Weg - geltend machen beziehungsweise einklagen muss.
Beim Bau einer Immobilie kann also viel schiefgehen. Um dem Bauherrn diese Risiken abzunehmen, gibt es seit einigen Jahren in Deutschland die so genannte Baugewährleistungsversicherung. Durch sie wird sichergestellt, dass der Bauherr die Immobilie in dem ihm versprochenen Zustand erhält und eventuelle Mängel auf Kosten der Versicherung beseitigt werden. Damit zahlt die Versicherung nicht nur die Beseitigung des Mangels selbst, sondern auch alle erforderlichen Maßnahmen, die damit in Verbindung stehen - zum Beispiel das Aufstemmen einer Wand, um an defekte Leitungen zu kommen.
Doch das ist noch nicht alles. Viele Versicherer bieten inzwischen an, zusätzlich zur Baugewährleistungsversicherung auch noch eine Baufertigstellungsversicherung abzuschließen. Dabei handelt es sich um eine besondere Option, die dem Versicherten das Risiko abnimmt, auf einer halbfertigen Immobilie sitzen zu bleiben, falls der Bauunternehmer während der Bauphase insolvent werden sollte. Während also die Baugewährleistungsversicherung alle Schäden abdeckt, die nach Fertigstellung des Objekts sichtbar werden, schützt die Baufertigstellungsversicherung bereits während der Bauphase des Objekts.
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