Im Bereich der Informationstechnologie kommt es oftmals zu Schadensfällen, die durch keine vorhandene gewerbliche Versicherung abgedeckt werden. So können einem Kunden beispielsweise dadurch, dass eine zu entwickelnde Software nicht zum vereinbarten Termin fertig gestellt werden kann, teilweise drastische finanzielle Schäden entstehen. Da es sich hierbei um rein virtuelle Produkte beziehungsweise eine Dienstleistung handelt, ist diese in der Regel nicht durch andere Versicherungsarten, wie beispielsweise eine Inventar- oder Produkthaftpflichtversicherung, abgesichert.
Um Unternehmen in der IT-Branche durch solche Vorfälle nicht in finanzielle Bedrängnis zu bringen, wurde vor einigen Jahren eine spezielle IT-Haftpflichtversicherung entwickelt. Trotz der immensen Vorteile, die diese Versicherungsform bietet, wird sie in Deutschland noch relativ selten wahrgenommen. Dabei kann sich der Abschluss der IT-Haftpflichtversicherung sowohl für größere Unternehmen als auch für Einzelunternehmer, Selbstständige und Freiberufler gleichermaßen rentieren.
Gerade in der hochtechnisierten IT-Branche kommt es sehr oft zu kostenintensiven und langwierigen Gerichtsprozessen, die ein Unternehmen existenziell gefährden können. Meist sind diese zusätzlich auch noch mit Schadenersatzforderungen verbunden, die teils schwindelerregende Höhen erreichen können. Wer dabei nicht über einen entsprechenden finanziellen Background verfügt, für den besteht die latente Gefahr, durch einen einzigen Streitfall seine gesamte Existenz zu verlieren.
Der Abschluss einer IT-Haftpflichtversicherung sollte daher heute für die betreffenden Unternehmen obligatorisch sein. Die Versicherung reguliert sowohl berechtigte Schadensersatzansprüche Dritter, lässt aber auch durch geeignete Sachverständige und Gutachter prüfen, ob ein solcher Anspruch überhaupt berechtigt ist. Zudem werden sämtliche Kosten für den Gerichtsprozess selbst und die Beauftragung von entsprechenden Fachleuten und Anwälten übernommen.
Der Unternehmer muss allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um eine IT-Haftpflichtversicherung abschließen zu können. Viele Versicherungsgesellschaften fordern, dass der Unternehmer zumindest den größten Teil seines Umsatzes in Deutschland oder der Europäischen Gemeinschaft erwirtschaften muss. Grund dafür sind die teils sehr weit abweichenden Bedingungen, welche durch rechtliche Streitigkeiten im Ausland entstehen. So gelten beispielsweise in den USA völlig andere Voraussetzungen für das Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen, als in Deutschland. Die meisten Versicherer möchten sich vor solch kostenintensiven Prozessen im Ausland schützen.
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