Betriebliche Versicherungen

Sturmversicherung

In den letzten Jahren haben sich die klimatischen Bedingungen in Westeuropa - und insbesondere auch in Deutschland - teils dramatisch geändert. Während man früher starke Stürme wie beispielsweise Tornados, Hurricans und ähnliches ausschließlich aus anderen Ländern kannte, treten sie heute auch immer häufiger in Deutschland auf.

In diesem Zuge hat auch die Sturmversicherung an Wichtigkeit gewonnen. Bei privat genutzten Gebäuden muss sie in der Regel nicht gesondert abgeschlossen werden, sondern ist in der Gebäudeversicherung mit enthalten. Anders bei gewerblich genutzten Objekten - hier muss die Sturmversicherung meist als eigenständige Versicherung abgeschlossen werden.

Zunächst ist aber festzulegen, ab wann überhaupt Schäden durch einen Sturm vorliegen. In der Regel sehen die Versicherungsbedingungen dabei Luftbewegungen vor, die mindestens eine Windstärke von acht auf der amtlich geltenden Skala erreichen. Dass ein solcher Sturm den entstandenen Schaden verursacht hat, kann normalerweise anhand der entsprechenden Aufzeichnungen der Wetterdienste nachgewiesen werden.

Welche Schäden sind durch eine Sturmversicherung abgedeckt?

Grundsätzlich sind zunächst alle direkten Schäden am Gebäude selbst oder auch an beweglichen Gegenständen, die sich auf dem Grundstück befinden, mitversichert. Ausgenommen sind hierbei meist Fahrzeuge, da diese durch eine eventuell vorhandene Kaskoversicherung bereits gegen solche Schäden abgesichert sind. Weiterhin sind durch die Sturmversicherung auch indirekte Schäden abgesichert. Solche Schäden können z. B. dann entstehen, wenn durch den Sturm Bäume entwurzelt werden und diese wiederum auf Gebäudeteile oder Maschinen fallen. Auch herab fallende Dachziegel und umher fliegende Teile aller Art können solche Schäden hervorrufen. Weiterhin können durch den Sturm Fenster und Türen eingedrückt werden, so dass im Anschluss Wasser, Hagel oder ähnliches ins Gebäude eindringen kann. Auch solche Schäden wird die Sturmversicherung regulieren.

Etwas Vorsicht geboten ist bei Objekten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit besonders sturmgefährdet sind. So schließen einige Versicherungsgesellschaften beispielsweise keine Antennen, Markisen oder Werbeschilder mit in die Sturmversicherung ein. Bei einigen Versicherern können sie jedoch im Rahmen einer Zusatzoptionen zur Grundabsicherung hinzugebucht werden.


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