Betriebliche Versicherungen

Bauwesenversicherung

Für Gebäude, die sich noch im Bau- beziehungsweise Rohbaustadium befinden, kann in der Regel noch keine reguläre Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Wird ein im Bau befindliches Objekt jedoch z. B. durch Elementarereignisse wie Sturm, Hochwasser oder Feuer beschädigt, würde sich dadurch eine riskante Deckungslücke ergeben, für die keine Versicherung zuständig wäre.

Um diese Lücke zu schließen, gibt es die Bauwesenversicherung. Bei einigen Gesellschaften wird diese auch Bauleistungsversicherung genannt. Sie schließt alle Schäden ein, die während der Bauphase am Gebäude entstehen können. Dazu gehören beispielsweise Schäden, welche durch Vandalismus verursacht werden, Schäden durch Diebstahl oder Unterschlagung sowie die bereits angesprochenen Elementarschäden. Durch das Auftreten solcher Schäden kann ein großer finanzieller Verluste entstehen, der mitunter die Fertigstellung des gesamten Gebäudes verhindern kann.

Selbstverständlich treffen diese Aussagen auch uneingeschränkt für Betriebsgebäude zu. Daher sollte jeder Unternehmer bereits vor Beginn der Bauarbeiten an seinem Betriebsgebäude eine solche Versicherung abschließen.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der unbedingt für den Abschluss einer Bauwesenversicherung spricht, ist das Auftreten von Mängeln oder Materialfehlern am Bauobjekt selbst. Zwar können diese auch durch die Produkthaftpflichtversicherung des Bauunternehmens abgedeckt sein, wenn dieser allerdings insolvent wird, bleibt der Bauherr in der Regel auf seinen Kosten sitzen. Durch den Abschluss einer zusätzlichen Bauwesenversicherung kann der Bauherr dafür sorgen, dass dieses Risiko wirkungsvoll abgefangen wird.

Grundsätzlich muss die Bauwesenversicherung bereits vor Beginn der Baumaßnahmen abgeschlossen werden. Sie endet dann automatisch, wenn das versicherte Gebäude bezugsfertig übergeben wird. Doch nicht nur der Bauherr selbst kann eine solche Versicherung abschließen, sondern auch der Bauunternehmer. Er schützt sich damit vor Regressforderungen, die durch Fehler beim Bau des Objektes entstehen. In diesem Fall spricht man oft von einer Bauleistungsversicherung. Einige Versicherer bieten jedoch nicht beide Formen der Bauwesenversicherung an, so dass Sie sich am besten an einen unabhängigen Versicherungsberater wenden sollten, der für Sie die in Frage kommenden Angebote zusammenstellen kann.


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