Die Glasversicherung - teilweise auch als Glasbruchversicherung bezeichnet - existiert sowohl für private als auch für gewerbliche Versicherungsnehmer. Im privaten Bereich kann sie jedoch zumeist nicht als eigenständige Versicherungsform abgeschlossen werden, sondern stellt lediglich eine Zusatzoptionen zur Hausratversicherung oder zu einer Gebäudeversicherung dar.
Anders bei der gewerblichen Glasversicherung. Aufgrund der wesentlich höheren Risiken hinsichtlich Glasbruch oder anderer Beschädigungen an der Verglasung muss eine Glasversicherung für gewerbliche Objekte fast immer als eigenständige Versicherung abgeschlossen werden.
Der Versicherungsnehmer kann dabei in der Regel wählen, welchen Umfang er für seine Glasversicherung wünscht. Es gibt sowohl die Möglichkeit, lediglich einen Basisschutz abzuschließen, als auch der Gesamtschutz (oft als „Allgefahrendeckung“ bezeichnet), welcher eine wesentlich umfangreichere Absicherung bietet.
Die Allgefahrendeckung kann man praktisch mit einer Vollkaskoversicherung bei Fahrzeugen vergleichen. Sie reguliert alle Glasschäden - völlig unabhängig davon, wie diese entstanden sind. Es kann sich dabei um Schäden handeln, die der Versicherte selbst verursacht hat, aber auch um Schäden, die durch Einwirkung Dritter oder durch höhere Gewalt entstanden sind.
Wichtig zu wissen ist, dass sich eine gewerbliche Glasversicherung nicht ausschließlich auf die Verglasung von Gebäuden - also zum Beispiel Fenster, Eingangstüren etc. - bezieht, sondern auch auf Verglasungen im Bereich des Inventars. Dies könnten zum Beispiel bei Geschäften die Ausstellungsvitrinen oder Theken sein, aber auch Spiegel, Deko-Objekte und vieles mehr.
Weiterhin ist vom Versicherten selbst zu wählen, wie umfangreich der Schutz im Schadensfall ausfallen soll. Bei der Basisabsicherung ist in der Regel nur der Ersatz von Glas vorgesehen, wenn dieses vollständig zerstört wurde. Einige Versicherer bieten jedoch auch an, gegen Aufpreis Schäden durch Kratzer, Verätzungen oder ähnliches mitzuversichern. Die Glasversicherung sollte also - wie fast jede andere gewerbliche Versicherungsform auch - individuell konfiguriert und somit optimal auf die Bedürfnisse des Versicherten zugeschnitten werden. Dafür bieten die Versicherer in der Regel an, einen Sachverständigen zu schicken, der die Lage vor Ort beurteilt und dadurch eine Empfehlung für den richtigen Versicherungsumfang aussprechen kann.
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