Die Insolvenzversicherung hat zwei Aufgaben gleichzeitig: Sie schützt zum einen das betreffende Unternehmen vor Regressforderungen, die nach einer auftretenden Insolvenz angemeldet werden, andererseits dient sie auch zum Schutz der Kunden, deren Zahlung durch diese Versicherung bei Auftreten einer Insolvenz des entsprechenden Dienstleisters vollständig abgesichert ist.
Inzwischen gibt es die Insolvenzversicherung für viele verschiedene Wirtschaftsbereiche, vornehmlich im Rahmen von Dienstleistungsunternehmen.
Bekannt geworden ist sie jedoch durch das Reisegewerbe, bei dem das Gesetz sogar das Vorhandensein dieser Versicherung explizit vorschreibt. Die Bestimmungen sehen dabei vor, dass jeder Reiseveranstalter, welcher in der Anzahl seiner Reisetage pro Jahr über einer bestimmten Grenze liegt, diese Versicherung abschließen muss.
Auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie für Clubs und Vereine kommt der Abschluss einer Insolvenzversicherung in Frage, er ist jedoch für diese Institutionen gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Um den Versicherungsschutz möglichst unkompliziert zu gestalten, gibt es im Reisegewerbe die so genannten Sicherungsscheine. Vielleicht haben auch Sie schon einmal davon im Rahmen einer Reisebuchung gehört. Dabei handelt es sich um spezielle Versicherungsnachweise, die vor Antritt der Reise beziehungsweise vor dem Entrichten des Reisepreises an den Kunden ausgegeben werden. Der Reiseveranstalter weist anhand dieser Sicherungsscheine nach, dass er eine Insolvenzversicherung abgeschlossen hat.
Der Kunde hat durch die Sicherungsscheine die Möglichkeit, bei einer eventuellen Insolvenz seines Reiseveranstalters die bereits bezahlten Kosten direkt von der Versicherung einzufordern. Dafür muss er den Sicherungsschein lediglich bei der Versicherungsgesellschaft vorlegen und es muss sich nachweislich um eine Insolvenz des Reiseveranstalters handeln. Der Veranstalter kauft sich damit quasi von den Regressansprüchen seiner Kunden frei, da diese ihre Ansprüche direkt an den Versicherer stellen.
In der heutigen Zeit kann der Abschluss einer Insolvenzversicherung auch Unternehmen aus anderen Bereichen - z. B. Konzertveranstalter, Handwerker etc. - dringend empfohlen werden. Sie schafft sowohl eine beruhigende Sicherheit für den Unternehmer als auch für seine Kunden, die dies häufig durch ein erhöhtes Auftragsvolumen honorieren.
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