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Abgaben für die Betriebsrente: Immer mehr Rentner verklagen ihre Krankenkassen

Dass die Renten in Deutschland auf sehr wackeligen Beinen stehen, dürfte jedem klar sein. Umso beruhigender, wenn der eigene Arbeitgeber dafür sorgt, eine Zusatzrente für seine Mitarbeiter zu generieren. Dass in diesem Zusammenhang gerade der deutsche Staat bzw. die gesetzlichen Regelungen mittlerweile tausende Rentner auf die Palme bringen, dürfte dagegen neu sein. Das Ganze geht so weit, dass immer mehr Rentner ihre Krankenkassen verklagen. Warum dem so ist, erfahren Sie hier.

Schuld an der ganzen Misere ist eine Regelung, die im Jahr 2004 im Rahmen der Gesundheitsreform erstmals eingeführt wurde. Genauer gesagt geht es um das „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“, welches damals von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt verabschiedet wurde. Der beanstandete Passus lautet: „Auf Lebensversicherungen mit Betriebsrentencharakter müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt werden, und zwar sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer“. Jeder muss also einen entsprechenden Anteil beisteuern. Dies gilt übrigens auch für vor 2004 abgeschlossene Verträge.

Der Effekt: Menschen, die jetzt in Rente gehen, fallen oft aus allen Wolken, wenn sie einen nicht unerheblichen Anteil der Einmalzahlung aus der Betriebsrente direkt an ihre Krankenversicherung weiterleiten müssen. Ein Beispiel: Bei einem Einmalzahlungsbetrag von 100.000 Euro müssen knapp 18.000 Euro an die Kasse gezahlt werden. Viele Rentner beklagen sich nun, dass diese Abgaben bei Vertragsabschluss nicht klar definiert wurden und verklagen daraufhin ihre Krankenkasse. Diese kontern mit der Aussage, dass man „Rentnern im Rahmen der Zusatzvorsorge einen solchen Abschlag an die Krankenkasse durchaus zumuten könne“.

Insgesamt soll es um mehr als acht Millionen Verträge gehen. Die Rentner „mutieren“ dabei still und leise vom privaten Versicherungsnehmer zum Bezieher einer Versorgung. Doch die Masse erklärt sich damit nicht einverstanden, ihrer Meinung nach handelt es sich erst dann um eine Versorgung, wenn die Versicherung unmittelbar mit einem bestimmten Beschäftigungsverhältnis in Zusammenhang steht. Das sei jedoch bei einer großen Zahl der abgeschlossenen Verträge nicht der Fall. Wie das Ganze letztendlich ausgeht, müssen nun die Gerichte entscheiden. Es ist zu erwarten, dass Präzedenzfälle bis in die höchste Instanz gehen und erst dort entschieden werden.

Oktober 2015


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