August 2012/01
Wie gut sind Direktversicherungen als betriebliche Altersvorsorge?
Genau diese Frage wollte die bekannte Stiftung Warentest in einer kürzlich durchgeführten Studie klären – mit interessanten Ergebnissen. Doch zunächst einige Grundsatzinformationen:
In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer laut Gesetzt den Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Doch noch längst nicht alle Unternehmen machen ihren Angestellten entsprechende Angebote, in vielen Fällen muss sich der Arbeitnehmer selbst darum kümmern und kann den Arbeitgeber dann lediglich zum Bezahlen ins Boot holen. Nichtdestotrotz lässt sich zumindest langsam ein Trend dahingehend beobachten, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern entsprechende Vorschläge machen. Dabei hat sich die Direktversicherung inzwischen zur beliebtesten Form der betrieblichen Altersvorsorge entwickelt. Sie weist gegenüber anderen Vorsorgeformen zahlreiche Vorteile auf:
Unkomplizierter und bequemer Abschluss
Beiträge können wahlweise vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder von beiden zusammen gezahlt werden
Bereits bei Abschluss des Vertrags wird eine lebenslange Mindestrente garantiert
Die Mindestrente kann auch in Form einer Kapitalabfindung bezahlt werden
Um die einzelnen Angebote der Versicherer objektiv vergleichen zu können, zog die Stiftung Warentest einen Beispiel-Versicherten heran. Dabei handelt es sich um einen 40-jährigen Mann, der insgesamt 27 Jahre lang einen Beitrag von 100.- Euro pro Monat in die Versicherung einzahlt. Anschließend wurde untersucht, wie hoch der Betrag ausfällt, den der Versicherte als Rente erhält.
Das Ergebnis: Die garantierten Beträge liegen zwischen 140.- Euro und 159.- Euro. Die Differenz mutet zunächst nicht viel an, kann sich aber über einen Zeitraum von beispielsweise zehn Jahren auf mehr als 4.000 Euro summieren. Übrigens bieten einige Versicherungsgesellschaften höhere Renten, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind – zum Beispiel, wenn sich gleich mehrere Mitarbeiter aus einem Unternehmen zum Abschluss entscheiden. Zudem empfiehlt es sich, über einen Todesfallschutz als Absicherung für die Hinterbliebenen nachzudenken, wie ihn die meisten Versicherer anbieten. Allerdings sinkt in diesem Fall die garantierte Rentenleistung um einige Euro.
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