Betriebliche Versicherungen

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Mai 2012/02

Welche Pflichten muss der Versicherungsnehmer erfüllen?

Wer versichert ist, will im Ernstfall gut geschützt sein und schnell und unbürokratisch Hilfe bekommen. Dass er als Versicherter aber auch diverse Pflichten zu erfüllen hat, wird oft vergessen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei der jeweiligen Versicherung um ein privates oder ein gewerbliches bzw. ein betriebliches Modell handelt.

Die Pflichten des Versicherten werden in den entsprechenden Verträgen auch als Obliegenheiten bezeichnet. Diese Obliegenheiten sind in der Regel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen detailliert beschrieben, die Bestandteil des jeweiligen Vertrages sind. Beachtet der Versicherte die Obliegenheiten nicht und es tritt der Versicherungsfall ein, so liegt eine so genannte Obliegenheitsverletzung vor. Diese kann verschiedene Folgen nach sich ziehen. Im günstigsten Fall wird bei der Schadensregulierung nur ein kleiner Teil der Versicherungssumme abgezogen, der Versicherte erhält also immer noch den größten Teil ausgezahlt. Erweist sich die Obliegenheitsverletzung dagegen als besonders schwerwiegend, kann der Versicherer unter Umständen eine Haftungsübernahme komplett verweigern, der Versicherte verliert damit jeglichen Versicherungsschutz.

Um dies zu vermeiden, sollte jeder Versicherungsnehmer zumindest die wichtigsten Obliegenheiten kennen. Hier ein entsprechender Auszug:

Vorvertragliche Anzeigepflicht

Jeder Versicherungsvertrag wird unter bestimmten Bedingungen geschlossen. Viele Versicherer stellen dem Interessenten vor Vertragsabschluss diverse Fragen, um das dadurch entstehende Risiko besser abschätzen und evtl. die Beiträge für den Versicherungsschutz anpassen zu können. Die vorvertragliche Anzeigepflicht schreibt dem Vertragsnehmer vor, diese Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten.

Anzeigepflicht im Schadensfall

Jeder Schaden muss dem Versicherer unverzüglich nach Eintritt gemeldet werden. Bei einigen Schadensarten ist es darüber hinaus notwendig, die Polizei hinzuzuziehen, zum Beispiel bei Haftpflichtschäden im Straßenverkehr. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, verletzt die Anzeigepflicht im Schadensfall.

Schadenminderungspflicht

Laut Versicherungsvertrag ist der Versicherte dazu verpflichtet, alles dafür zu tun, einen eintretenden Schaden so gering wie möglich zu halten. So muss er beispielsweise bei einem Sachschaden im Straßenverkehr dafür sorgen, zunächst sich und andere Beteiligte in Sicherheit zu bringen, damit nicht auch noch Personenschäden entstehen.

Schadenaufklärungspflicht

Der Versicherte unterliegt nicht nur der Pflicht, den Schaden so weit wie möglich zu mindern, sondern auch der, diesen bestmöglich aufzuklären. Dazu darf er keine Informationen zurückhalten und muss seinen Versicherer über den Umfang des Schadens und die Umstände seines Eintretens vollständig unterrichten.


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