Das Risiko der Berufsunfähigkeit betrifft grundsätzlich jeden Menschen. Es gehört zu den größten Risiken im Leben, da hierdurch die gesamte Existenz und der eigene Lebensstandard gefährdet sind. Insbesondere Menschen, die nach 1961 geboren sind, sind von diesem Problem betroffen. Sie erhalten lediglich eine Erwerbsminderungsrente, die nur dann vollständig ausgezahlt wird, wenn der Betroffene in keinem Beruf zumindest drei Stunden täglich arbeiten kann.
Für die meisten Arbeitnehmer ist somit der Abschluss einer zusätzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung obligatorisch, falls diese nicht schon vom Arbeitgeber automatisch abgeschlossen wird. Allerdings ergibt sich dabei ein Problem: Die Versicherer sind inzwischen sehr wählerisch, wenn es darum geht, Verträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Wer nicht exakt in das vorgegebene Raster passt, erhält einen Vertrag in der Regel nur mit teilweise extremen Preisaufschlägen. Dabei gibt es durchaus Alternativen zur klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung, zum Beispiel diese hier:
Die Erwerbsunfähigkeitspolice ist grundsätzlich wesentlich preiswerter als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie leistet allerdings nur dann, wenn keine Erwerbstätigkeit mehr länger als drei Stunden täglich ausgeübt werden kann. Für Menschen, die in risikoreichen Berufen oder in unbezahlten Tätigkeiten arbeiten (zum Beispiel Hausfrauen), bildet sie oftmals die einzige Möglichkeit, sich gegen eine Arbeitsunfähigkeit abzusichern.
Diese Versicherungsform wird auch „Schwere-Krankheiten-Versicherung“ genannt und leistet nur bei vertraglich fest definierten, schweren Erkrankungen. Die Versicherungssumme wird in einem Betrag ausgezahlt. Vor Vertragsabschluss muss der Versicherte diverse Gesundheitsfragen beantworten.
Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt ihre Leistung ausschließlich dann aus, wenn bestimmte, vertraglich festgelegte Grundfähigkeiten beim Versicherten verloren gegangen sind. Dabei kann es sich beispielsweise um Sinne handeln, aber auch um Tätigkeiten wie Autofahren etc. Gezahlt wird bei fast allen Versicherern nur, wenn die jeweilige Grundfähigkeit dauerhaft geschädigt bzw. zerstört ist.
Die Funktionsinvaliditätsversicherung wird auch als „Multirisk-Versicherung“ bezeichnet. Sie schließt in der Regel die Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung ein, bietet aber darüber hinaus auch einen Schutz gegen Unfallinvalidität, Invalidität bei schweren Erkrankungen und Pflegebedürftigkeit.
August 2014
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