Betriebliche Versicherungen

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Juli 2013

Mehr als 120.000 Kunden der Ergo Gebäudeversicherung droht die Kündigung

Nachdem der Versicherungskonzern Ergo bei seiner Gebäudeversicherung dazu übergegangen ist, neue Tarife einzuführen, droht nun rund 120.000 Bestandskunden die Kündigung. Dies betrifft sowohl private als auch betriebliche Gebäudeversicherungen.

Hintergrund der Aktion: Ergo überarbeitete sämtliche Tarife für die Gebäudeversicherung, wobei die neuen Tarife deutlich teurer als die bisherigen ausfallen. Und der Konzern begnügt sich keineswegs damit, die überarbeiteten Tarife lediglich für Neukunden einzuführen, er möchte auch Bestandskunden dazu bewegen, in die neuen Policen zu wechseln.

In den letzten Wochen erhielten sämtliche Bestandskunden der Ergo Gebäudeversicherung schriftlich neue Angebote. In den Schreiben drohte der Versicherungskonzern damit, die alten Verträge in Kürze zu kündigen, sollte der Kunde nicht bereit sein, in den neuen Tarif zu wechseln. Vergleicht man die neuen Tarife mit den alten, so fällt auf, dass die Beiträge durchschnittlich um 14 Prozent höher liegen. Der Versicherer rechtfertigte diese Preiserhöhung damit, dass ihm die Sparte der Gebäudeversicherungen seit Jahren Verluste einbringe.

Was kann der Kunde dagegen tun?

Grundsätzlich ist es bei bestehenden Verträgen nicht erlaubt, die Beiträge ohne weiteres anzuheben. Jedoch steht es dem Versicherer frei, nach einem eingetretenen Schaden oder auch unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist die bestehende Gebäudeversicherung von sich aus zu kündigen. Ob dies jedoch im bestehenden Fall rechtmäßig ist, werden wohl noch die Gerichte zu klären haben.

Fakt ist: Das Vorgehen von Ergo ist in der Szene nicht neu. Allerdings ging bisher kein Versicherer so rigoros mit seinen Kunden um und stellte diese vor die Wahl, entweder den neuen Tarif anzunehmen oder die Versicherung einfach gekündigt zu bekommen. In diesem Zusammenhang lässt Ergo verlauten, dass es in den alten Verträgen mehrere Klauseln gegeben hätte, die bereits vom Verbraucherschutz bemängelt worden waren, und die in den neuen Verträgen in besserer Ausführung enthalten seien. Daher sei der Umstieg durchaus sinnvoll. Ob die Versicherten diese (recht dünne) Erklärung annehmen, bleibt allerdings noch abzuwarten.


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