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Der feine Unterschied zwischen Baugewährleistung und Baufertigstellung

Die Zahl der Insolvenzen insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland nimmt seit einigen Jahren kontinuierlich zu. Besonders hart trifft es in einem solchen Fall jene, dessen Immobilien gerade im Bau sind, während das ausführende Bauunternehmen Insolvenz anmelden muss. Aber auch für die Unternehmen selbst bestehen im Zuge der Bauausführung gravierende Risiken, zum Beispiel solche, die sich aus den Mängelansprüchen der Auftraggeber ergeben.

Um die daraus resultierenden Risiken abzufedern, gibt es die sogenannte Baugewährleistungsversicherung. Sie ist allerdings mittlerweile nicht mehr die einzige derartige Versicherungsform auf dem Markt. Hinzugekommen ist bereits vor einiger Zeit die Baufertigstellungsversicherung. In diesem Zuge stellt sich allerdings die Frage, welche gravierenden Unterschiede zwischen diesen beiden Versicherungsformen bestehen und für wen welche Versicherung besser geeignet ist.

Zunächst zur Baugewährleistungsversicherung: Sie kommt ausschließlich dann zum Tragen, wenn die Bauabnahme bereits erfolgt ist. Für die Zeit der Gewährleistung (in der Regel für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren) übernimmt die Baugewährleistungsversicherung die Kosten für alle Aufwendungen im Rahmen der Gewährleistung, sofern vom Bauherrn berechtigte Mängel geltend gemacht werden. Solche Mängel können beispielsweise Risse in den Wänden, undichte Dächer etc. sein. Dabei sind sämtliche Kosten in der Versicherung enthalten, die für die Mangelbeseitigung anfallen. Die Baugewährleistungsversicherung greift übrigens auch dann, wenn während der Gewährleistungszeit das ausführende Bauunternehmen in Insolvenz gehen muss.

Nun zur Baufertigstellungsversicherung: Während die Baugewährleistungsversicherung, wie aus den vorangegangenen Infos zu entnehmen, hauptsächlich den bauausführenden Unternehmen zugute kommt (also eine „echte“ betriebliche Versicherung ist), richtet sich die Baufertigstellungsversicherung eher an den Bauherrn. Er bekommt mit ihr die Gewissheit, dass sämtliche Mehrkosten, die im Rahmen einer Insolvenz des bauausführenden Unternehmens entstehen, durch die Versicherungsgesellschaft übernommen werden und somit gewährleistet ist, dass der Bauauftrag auf jeden Fall zu Ende geführt wird. Viele Versicherer bieten die Baugewährleistungsversicherung und die Baufertigstellungsversicherung inzwischen als Paket an, so dass beide Parteien eines Bauauftrags bestmöglich abgesichert sind.

Oktober 2013


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