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April 2012/01

Betriebsrenten in Deutschland durch neue EU-Pläne gefährdet

Dass es im Bereich der gesetzlichen und betrieblichen Renten in den letzten Jahren nur noch negative Meldungen gibt, daran haben sich die meisten Deutschen bereits gewöhnt. Es könnte in der Zukunft jedoch noch schlimmer kommen. Durch die neuesten EU-Pläne, die eigentlich dazu entwickelt wurden, die Betriebsrenten auch in Deutschland zu stärken, könnte sich in Kürze eine eklatante Benachteiligung von über acht Millionen Deutschen ergeben.

Der Grund: Im Zuge der Umstellung sollen zukünftig die Pensionskassen im Bereich der EU genauso wie eine herkömmliche Rentenversicherung behandelt werden. Dies betrifft vor allem den notwendigen Prozentsatz an Eigenkapital. Bisher musste eine Pensionskasse lediglich rund 5 % Eigenkapital einbringen, das dann als Sicherheit für das Anlegerkapital diente. Stellt man die Pensionskassen allerdings zukünftig mit einer jeden Rentenversicherung gleich, so müsste der Eigenkapitalanteil um etwa das Achtfache ansteigen. Dass nahezu keine Pensionskasse in der Lage wäre, einen solchen Kostenberg selbstständig und ohne Änderungen aufzubringen, dürfte sich von selbst verstehen. Und so würde die Regelung letztendlich darauf hinauslaufen, dass die Betriebsrenten zukünftig stark gekürzt werden müssen, damit die Pensionskassen die neuen Anforderungen in den Griff bekommen. Betroffen wären also vor allem die Versicherten in den Pensionskassen, immerhin rund acht Millionen Menschen in Deutschland.

Doch das ist noch nicht alles: Auch die neue Regelung zur Portabilität von Betriebsrenten steht heftig in der Kritik. Mit dieser Regelung sollte erreicht werden, dass Arbeitnehmer ihre Betriebsrenten zukünftig bei einem Arbeitsplatzwechsel leichter zum neuen Unternehmen übertragen können. Da die EU-Richtlinie aber vorsieht, dass Unternehmen ihren Arbeitnehmern die Einzahlung von Beiträgen in eine Pensionskasse für einen bestimmten Zeitraum zusagen müssen, käme damit eine große Belastung auf die Unternehmen zu. Wenn der Mitarbeiter bereits nach kurzer Zeit wieder in ein anderes Unternehmen wechselt, wäre der alte Arbeitgeber trotzdem dazu gezwungen, weiterhin die entsprechenden Beiträge für den nicht mehr vorhandenen Mitarbeiter zu zahlen.

Wie die angesprochenen Probleme letztendlich gelöst werden sollen, steht noch völlig in den Sternen. Bleibt nur zu hoffen, dass die neue EU-Richtlinie nicht in unveränderter Form in die Praxis umgesetzt wird.

Schließlich schützt die betriebliche Altersvorsorge vor finanziellen Einbußen im Alter, denn die gesetzliche Rentenversicherung allein garantiert heute keinen gleichbleibenden Lebensstandard für Rentner mehr. Die Inanspruchnahme maßgeschneiderter Finanzierungsmodelle macht deshalb Sinn. Zusätzlich kann eine private Rentenvorsorge betrieben werden, denn dieses Drei-Säulen-Prinzip bietet die besten Voraussetzungen für finanzielles Wohlergehen im Alter.


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