Für viele Berufe ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung absolut notwendig. Dies gilt beispielsweise für Handwerker, bei denen es schnell zu Schäden am Eigentum oder der Gesundheit Dritter kommen kann, die durch die entsprechende Versicherung abgedeckt sein müssen. Auch die sogenannte fehlerhafte Vertragserfüllung, also wenn vereinbarte Leistungen nicht zur Zufriedenheit des Kunden ausgeführt wurden, führt oftmals zu rechtlichen Auseinandersetzungen, bei denen der Handwerker schnell in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen kann, wenn er keine Betriebshaftpflicht besitzt.
Gerade für Klein- und mittelständische Unternehmen empfiehlt es sich, beim Abschluss einer Betriebshaftpflicht darauf zu achten, dass sogenannte Tätigkeitsschäden mit in der Police enthalten sind. Dabei handelt es sich um alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung entstehen. Hierbei ist allerdings genau darauf zu achten, welche Risiken versichert sind. Die meisten Versicherer weigern sich, Risiken zu versichert, die daraus resultieren, dass der entsprechende Vertrag nur schlecht erfüllt wird. In solchen Fällen wird meistens eine Nachbesserung bzw. Nacherfüllung verlangt, für die die Versicherung die Kosten in der Regel nicht übernimmt.
Anders sieht es bei den sogenannten Folgeschäden aus, welche durch fehlerhafte Leistungen entstehen. Kommt es beispielsweise durch eine unfachmännisch verlegte Wasserleitung zu einem entsprechenden Wasserschaden, so kann die Betriebshaftpflicht die Kosten für die Beseitigung dieses Schadens übernehmen.
Ferner sollte darauf geachtet werden, dass in der Betriebshaftpflicht eine ausreichend große Versicherungssumme eingeschlossen ist. Gerade im gewerblichen Bereich kommt es schnell zu Schäden, die viele Tausend oder gar Zehntausende von Euro kosten können. Das Risiko einer Unterversicherung durch eine zu geringe Versicherungssumme sollte hier niemand eingehen.
August 2014
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