Betriebliche Versicherungen

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Mai 2012/03

Vorsicht: Raucherpausen sind in den meisten betrieblichen Versicherungen nicht eingeschlossen!

Die Raucher haben es in Deutschland immer schwerer. In öffentlichen Gebäuden dürfen sie ihrem Laster nicht mehr nachgehen, und auch in der Gastronomie werden sie inzwischen entweder vor die Tür gesetzt oder in enge, stickige Raucherräume verfrachtet. Da beruhigt es doch ein wenig, dass wenigstens am Arbeitsplatz noch die Möglichkeit besteht, sich ab und an einen Glimmstengel anzuzünden.

Oder ist das etwa doch nicht erlaubt?

Die Stiftung Warentest hat sich diesem Thema kürzlich angenommen und untersuchte die Rechtslage zum Thema „Rauchen am Arbeitsplatz“ gründlich. Insbesondere die bei den Mitarbeitern beliebten Raucherpausen wurden dabei streng unter die Lupe genommen.

Das Ergebnis? Kein Arbeitnehmer hat einen rechtlichen Anspruch auf eine Raucherpause. Im Sinne des Gesetzes ist eine solche Pause keine zulässige Arbeitsunterbrechung. Ganz anderes sieht es beispielsweise bei Toilettengängen aus, diese gelten sehr wohl als zulässige Arbeitsunterbrechung. Und da die Raucherpausen somit auf keiner Rechtsgrundlage beruhen, dürfen die Arbeitgeber grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie ihren Mitarbeitern solche Pausen gewähren oder nicht. In diesem Zusammenhang darf der Arbeitgeber außerdem entscheiden, ob der jeweilige Mitarbeiter bei erlaubten Raucherpausen ausstempeln muss, bzw. ob er Buch über die in Anspruch genommenen Pausen führen muss. Wer sich an solche Anweisungen nicht hält, riskiert eine Abmahnung oder in letzter Konsequenz sogar die fristlose Kündigung. Entsprechende Präzedenzfälle liegen bereits in ausreichender Anzahl vor.

Es gibt jedoch noch ein weiteres Problem bei den Raucherpausen: Die Zigarettenpause und die Wege von und zum Pausenort sind in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht eingeschlossen. Wer also einen Unfall in diesem Zusammenhang erleidet und in der Folge befristet oder dauerhaft arbeitsunfähig wird, hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld oder eine Invalidenrente. Das sollte einem zu denken geben.

Es spielt in diesem Zusammenhang übrigens keine Rolle, ob der Arbeitgeber die Raucherpause erlaubt hat oder nicht. Auch ein Ausstempeln vor der Pause ändert nichts an der Gesetzeslage. Lediglich eine zusätzliche private Unfallversicherung kann die Folgen eines solchen Unfalls auffangen.


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