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Wie nehmen Selbstständige den Schuldenerlass der Krankenkassen an?

Das Angebot klingt gut: Menschen, die aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse nicht krankenversichert bzw. mit ihren Beiträgen in den Rückstand geraten sind, sollen einen Schuldenerlass bekommen. Das bedeutet konkret: Sie haben die Möglichkeit, sich regulär zu versichern, ohne dabei eventuell aufgelaufene Beiträge nachzahlen zu müssen. Diese Regelung gilt rückwirkend bis zum Jahr 2007.

Eigentlich ist die Zielgruppe für dieses Angebot durchaus vorhanden. Immerhin verfügen in Deutschland schätzungsweise 140.000 Menschen über keine Krankenversicherung, hinzu kommt rund eine halbe Million Versicherte, die mit ihren Beiträgen im Rückstand sind. In diesem Fall erhöhen sich die rückständigen Beiträge jeweils noch um sogenannte Säumniszuschläge, die in der Vergangenheit recht happig ausfallen konnten.

Im Sommer dieses Jahres wurde von der Bundesregierung ein Gesetz erlassen, das zur „Beseitigung sozialer Überforderung“ beitragen sollte. In Rahmen dieses Gesetzes können sich Menschen, die über keine Krankenversicherung verfügen, noch bis zum 31. Dezember 2013 bei einer Krankenkasse versichern, ohne dabei die durch die Versicherungspflicht seit dem Jahr 2007 eigentlich geltenden Beiträge rückwirkend zahlen zu müssen. Menschen, die mit ihren Beiträgen in den Rückstand geraten sind, sollte mit auf ein Prozent reduzierten Säumniszuschlägen ebenfalls geholfen werden.

Die Meldequote fällt allerdings bislang recht bescheiden aus. Bis jetzt zählen alle großen Krankenkassen in Deutschland lediglich einige Hundert Anmeldungen, einen großen Sprung - wie zunächst angenommen – hat es bis jetzt noch nicht gegeben. Woran das liegt, darüber sind Experten momentan noch am Rätseln. In diesem Zuge appelliert Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU, an alle Krankenkassen, stärker auf die neue Regelung hinzuweisen. Denkbar sei aber auch, dass insbesondere viele kleine Selbstständige vor den Kosten einer Krankenversicherung zurückschrecken und daher auch mit Schuldenerlass lieber weiterhin ohne Krankenversicherung bleiben. Dass dies allerdings eine sehr schlechte Lösung ist, muss hier wohl nicht weiter betont werden.

November 2013


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